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Altersvorsorge: Passende Anlageformen für Selbstständige

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Jeder zehnte Arbeitstätige in Deutschland ist sein eigener Chef. Während Angestellte und Beamte Ansprüche auf staatliche Rentenleistungen in ihrem Arbeitsleben erwerben, müssen Selbstständige in der Regel selbst für das Alter vorsorgen. Im Bereich der Altersvorsorge gibt es eine Vielzahl von Anlageformen mit unterschiedlichen steuerlichen Vor- und Nachteilen.

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Vor- und Nachteile verschiedener Anlageformen

Die klassische Lebensversicherung ist eine der beliebtesten Form der Altersvorsorge für Selbstständige zwischen 20 und 65 Jahren. Wurde die Lebensversicherung noch vor dem 01. Januar 2005 geschlossen, gilt bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren Steuerfreiheit. Nachteilig an der Lebensversicherung ist, dass sie oft nur einen niedrigen Garantiezins aufweist und die Bindung mitunter sehr lange ist.

Pachteinnahmen aus einer Firma oder Praxis sind ebenfalls eine attraktive Anlageform für Selbstständige. Mögliche Werbungskosten beispielsweise für Investitionen können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Einnahmen aus der Pacht mit dem persönlichen Steuersatz, der bis zu 42 Prozent betragen kann, versteuert werden.

Fürs Alter ebenfalls vorteilhaft sind Pensionszusagen der eigenen Firma. Das heißt, mit dem Ausscheiden aus der Firma und der Übergabe an einen Nachfolger, verpflichtet sich das Unternehmen gleichzeitig zur Zahlung einer Monatsrente an den bisherigen Inhaber. Der Vorteil für das Unternehmen ist, dass in der Rücklagenphase eine Menge Steuern gespart werden können. Allerdings ist ein Verkauf des Unternehmens wegen dieser Verpflichtung oftmals schwieriger. Diese Form der Altersvorsorge eignet sich daher vor allem für Geschäftsführer einer GmbH.

Seit dem 01. Januar 2009 gibt es die sogenannte Abgeltungssteuer. Dabei handelt es sich um eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent auf alle Ausschüttungen und Kursgewinne, wie beispielsweise bei einem klassischen Rentenfonds. Rentenfonds sind dennoch eine beliebte Anlageform und eignet sich für alle Selbstständige zwischen 36 und 65 Jahren. Das Expertenportal http://rürup-renten-vergleich.de bietet wichtige und weitergehende Informationen für Selbständige, was bei der Produktauswahl zu beachten ist. Auch besteht die Möglichkeit einen unverbindlichen Produktvergleich anzufordern.

In die gesetzliche Rentenversicherung können alle Selbstständigen freiwillig einzahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zahlung einer Monatsrente, was zu einer hohen Steuerersparnis in der Zeit der Rücklagenphase führt. Eine private Rentenversicherung dagegen wird nach dem Ertragswert der Versicherung besteuert. Eine Riester-Rente, die verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge bietet, eignet sich nur für GmbH-Geschäftsführer oder indirekt über die Förderung des im Unternehmen angestellten Ehepartners.

Eine Alternative dazu stellt die Rürup-Rente (Basisrente) dar. Während der Ansparphase können die Rücklagen steuerlich geltend gemacht werden. Die Rürup-Rente ist insolvenzgeschützt und sicher vor Pfändungen. Eine Beleihung oder Übertragung ist nicht möglich. Sie eignet sich für alle Selbstständigen zwischen 20 und 65 Jahren.

Sachanlagen wie Geld, Münzen, Kunst, Antiquitäten, Wein konnten bis zum 31. Dezember 2008 steuerfrei veräußert werden. Seit dem 01. Januar 2009 gilt die steuerfreie Veräußerung nur noch für das erste Jahr nach dem Kauf. Später werden pauschal 25 Prozent des Verkaufserlöses fällig. Auch für Sparanlagen mit festen Zinsen wie zum Beispiel Festgeld oder Bausparverträge werden seit dem 01. Januar 2009 25 Prozent Pauschalsteuer erhoben.

Der Freibetrag beim Verkauf der eigenen Firma bzw. Praxis beträgt bei einem Komplettverkauf ab einem Alter von 55 Jahren 45.000 Euro. Wird ein Verkaufsgewinn von über 136.000 Euro erzielt, ist dieser um ermäßigten Steuersatz steuerpflichtig.

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Bild: Image courtesy of bplanet / FreeDigitalPhotos.net

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